Die Gemeinden Heimborn und Heuzert entsagen gegen eine Entschädigung von 1300 Gulden dem Recht zu verlangen, daß der herzogliche Domänenfiskus bei Lützelau oder anderswo eine Brücke erbauen und unterhalten lasse oder Beiträge zu diesem Zwecke leiste, verpflichten sich aber, bei Lützelau an benannter Stelle im Lauf des Jahres 1843 eine steinerne Brücke über die kleine Nister neu zu bauen und dieselbe bei Einsturz wieder aufzubauen (Originalvertrag und Protokollauszug)

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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