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Papst Clemens [VI.] befiehlt den Äbten von St. Genoveva in Paris, St. Clemens in Metz (Metensis) und St. Paul in Besançon (Bisuntinensis) auf Bitten des Bischofs Guilelmus [I.] von Tusculum[-Frascati] und des Königs Johann [II.] von Frankreich wegen der Eingriffe in die Rechte des Zisterzienserordens durch geistliche und weltliche Personen, den Klöstern dieses Ordens als Beschützer und Richter den notwendigen Beistand zu leisten. – Keine Siegelankündigung.

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Sächsisches Staatsarchiv
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