1806 März 28 - Residenzstadt Stuttgart König Friedrich I. von Württemberg erhebt seinen Rittmeister Ludwig Friedrich Breuning und dessen eheliche Leibeserben bei derlei Geschlechts in den Adels- und Ritterstand, verleiht ih nen ein eingehend beschriebenes, farbig abgebildetes Wappen und erlaubt ihnen, sich von zu nennen. Für Beeinträchtigungen ihrer Adelsprivilegien setzt er eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes fest, die halb dem königlichen Ärar, halb den Geschädigten zufällt. Sr.: der A. (Unser königliches gröseres Innsiegel Ausf. Perg.-Libell, 9 Bll. in Groß-20, gelber Samteinband mit 2 gelben Seidenbändern, 2 schwarze Seidenbänder abg. - 1 großes Majestätssg., besch., in besch. Ebenholzkapsel ohne Deckel, 3 von 7 Perlmuttintarsien abg., an farbiger Kordel aus Metall- und Seidenfäden und -bändern -U.: 1) Friderich, 2) vidit Philipp Christian Friedrich Graf von Normann-Ehrenfels, Staatsminister, 3) ad mandatum sacraeregiae majestatis proprium Geheimer Cabinets-Director Johann Heinrich von Menoth