Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt Ludwig Schneider zu Gauböckelheim (Snydern zu Gauwbeckelnheym) bis auf Widerruf freies und sicheres Geleit in seinen Landen und Gebieten. Von dieser Geleitszusicherung sollen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden (fur gewalt und nit fur recht).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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