Wenemar von Melschede zu Brenscheidt, brandenburgischer Obristwachtmeister, macht bekannt, dass ihn Abt Ferdinand nach dem Tod seines Bruders Gerhard Friedrich von Melschede zu Marten zugunsten von dessen Sohn Johann belehnt hat mit dem Haus zu Marten, einst Stercken- oder Strackenhaus genannt dem Jungferngut ebenda, dem Hörstersgut zu Annen und dem Gut Schemmen oder Schemminghof, alle im Kirchspiel Lütgendortmund. Er hat gehuldigt im Beisein von Mordio von der Recke zu Scheppen, kurfürstlich-brandenburgischer Justiz- und Hofgerichtsrat und Wilhelm Strack, Lic. iur., Richter in Werden . - Es siegelt der Aussteller.