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Sigmund Herzog zu Österreich, Steyr, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc., bekundet: Seine Stadt und Herrschaft Veringen mit allem Zubehör sind von seinen verstorbenen Vorfahren, den Fürsten von Österreich, den Grafen von Württemberg verpfändet gewesen, später den Grafen von Werdenberg (Werdemberg) nach den darüber gegebenen Urkunden. Hans von Werdenberg, der jetzt Herrschaft und Stadt Veringen als Pfand innehat, hat auf Bitte des Ausstellers dem Werner von Zimmern (Zymern) 2.000 Gulden gegeben, die der Aussteller diesem schuldete. Diese 2.000 Gulden schlägt der Aussteller auf Herrschaft und Stadt Veringen, bewilligt ihm auch, auf das alte Burgstal in der Stadt Veringen 1.800 Gulden zu verbauen, und gibt ihm dazu von neuem seinen Wildbann und Forst zwischen Schmeihe (Smyehe) und Lauchert (Lochen), der Donau (Tunaw) und dem Weg, der von Veringen (Verynngen) gen Straßberg (Strasperg) geht, für 200 Gulden rh; die Gesamtsumme beträgt 4.000 Gulden rh. Graf Hans und seine Erben sollen diese Summe auf der Herrschaft Veringen, dem Wildbann und Forst mit allem Zubehör künftig zu der Summe, die ihnen auf die Herrschaft Veringen verschrieben ist, haben. Der Aussteller behält sich die Auslösung der Herrschaft um die alte und neue Summe gegenüber Württemberg und Graf Hans vor, besonders die Auslösung von Wildbann und Forst für 200 Gulden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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