Eheberedung zwischen Rembert Krevet, Sohn des + Wylhelm, und Jungfrau
Margarete, Tochter des + Henrich van Haxthausen, die am heutigen Tage vom
Priester "zusammengegeben und verknüpft" worden sind: Der Bräutigam bringt die
Halbscheid des Nachlasses seines Vaters, mit Ausnahme der Leibzucht seiner
Mutter Marie von Brencken und des Brautschatzes und der Aussteuer seiner
Schwestern, und die Braut ihren Anteil an dem Nachlass ihres Vaters in die Ehe,
die Mutter der Braut, Anna van Oienhausen, Witwe des Henrich van Haxthausen,
behält die von ihrem Mann empfangene Leibzucht, nämlich Haus Dedinckhausen und
jährliche Einkünfte in Lyppspringe, Bendeßloe und Oistschlangen, bis zu ihrem
Tode, während die Einkünfte zu Paderborn, Büren, Hengelen, Ettelen, Borchen,
Elsen, Brackel, Hemmessen, Albroicke, Driborch, Auwenhausen, Vinsebecke,
Hinckhusen und Thienhausen sogleich nach dem ehelichen Beilager zur Hälfte an
die Brautleute fallen sollen. Die Leibzucht darf durch die Witwe von Haxthausen
nicht mit mehr als 400 Goldgulden belastet werden. Da die Barschaft und die
Einkünfte, die die Witwe von Haxthausen aus ihrer ersten Ehe mit dem +
Friedrich van Exter in ihre zweite Ehe mit Henrich van Haxthausen gebracht hat
und die ihrer Tochter erster Ehe Magdalena van Exter gebühren, zur Erbauung von
Haus Dedinckhausen verwandt woden sind, sollen die Brautleute nach dem Tode der
Witwe von Haxthausen an Magdalena 1000 Taler aus Dedinckhausen zahlen, die
Korneinkünfte sollen an den Bräutigam fallen, das Inventar soll sich die Braut
mit ihrer Halbschwester Magdalena teilen. Der Bräutigam wird mit Zustimmung
seines Bruders Johan Krevet für den Fall seines früheren Todes seiner Braut
eine angemessene Behausung zugestehen. Falls die Witwe von Haxthausen ihre
Leibzucht an Johan von Haxthausen, den Sohn des + Ludolff, der diese
beansprucht, verkaufen sollte, soll von der Kaufsumme sogleich die Hälfte und
nach dem Tode der Witwe auch die andere Hälfte an die Brautleute fallen. Falls
einer der Brautleute schon vor dem Beilager stirbt, ist der vorliegende Vertrag
nichtig. Unterschriften: Rembert Krevet (Bräutigam), Marge Krett (Mutter des
Bräutigams), Anna Witwe von Haxthausen (Mutter der Braut), Margret van
Haxthausen (Braut), Magdalene van Exter