Eheberedung zwischen Rembert Krevet, Sohn des + Wylhelm, und Jungfrau Margarete, Tochter des + Henrich van Haxthausen, die am heutigen Tage vom Priester "zusammengegeben und verknüpft" worden sind: Der Bräutigam bringt die Halbscheid des Nachlasses seines Vaters, mit Ausnahme der Leibzucht seiner Mutter Marie von Brencken und des Brautschatzes und der Aussteuer seiner Schwestern, und die Braut ihren Anteil an dem Nachlass ihres Vaters in die Ehe, die Mutter der Braut, Anna van Oienhausen, Witwe des Henrich van Haxthausen, behält die von ihrem Mann empfangene Leibzucht, nämlich Haus Dedinckhausen und jährliche Einkünfte in Lyppspringe, Bendeßloe und Oistschlangen, bis zu ihrem Tode, während die Einkünfte zu Paderborn, Büren, Hengelen, Ettelen, Borchen, Elsen, Brackel, Hemmessen, Albroicke, Driborch, Auwenhausen, Vinsebecke, Hinckhusen und Thienhausen sogleich nach dem ehelichen Beilager zur Hälfte an die Brautleute fallen sollen. Die Leibzucht darf durch die Witwe von Haxthausen nicht mit mehr als 400 Goldgulden belastet werden. Da die Barschaft und die Einkünfte, die die Witwe von Haxthausen aus ihrer ersten Ehe mit dem + Friedrich van Exter in ihre zweite Ehe mit Henrich van Haxthausen gebracht hat und die ihrer Tochter erster Ehe Magdalena van Exter gebühren, zur Erbauung von Haus Dedinckhausen verwandt woden sind, sollen die Brautleute nach dem Tode der Witwe von Haxthausen an Magdalena 1000 Taler aus Dedinckhausen zahlen, die Korneinkünfte sollen an den Bräutigam fallen, das Inventar soll sich die Braut mit ihrer Halbschwester Magdalena teilen. Der Bräutigam wird mit Zustimmung seines Bruders Johan Krevet für den Fall seines früheren Todes seiner Braut eine angemessene Behausung zugestehen. Falls die Witwe von Haxthausen ihre Leibzucht an Johan von Haxthausen, den Sohn des + Ludolff, der diese beansprucht, verkaufen sollte, soll von der Kaufsumme sogleich die Hälfte und nach dem Tode der Witwe auch die andere Hälfte an die Brautleute fallen. Falls einer der Brautleute schon vor dem Beilager stirbt, ist der vorliegende Vertrag nichtig. Unterschriften: Rembert Krevet (Bräutigam), Marge Krett (Mutter des Bräutigams), Anna Witwe von Haxthausen (Mutter der Braut), Margret van Haxthausen (Braut), Magdalene van Exter

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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