Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass nach der in Meisenheim ergangenen richtung zwischen ihm und Herzog Ludwig I. (dem Schwarzen) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz sowie einem entscheid durch Markgraf Karl von Baden der Herzog von ihm auf die Rheinzölle bei Bacharach und Kaub (Cube) 327 1/2 Gulden zu Erblehen empfangen hat; im Fall der Rücklösung durch die Erben des Pfalzgrafen Otto von Pfalz-Mosbach mit dem dafür fälligen Hauptgeld von 6550 Rheinischen Gulden soll der Herzog dieses Geld wieder in Gütern anlegen und diese vom Kurfürsten zu erblichem Lehen nehmen.