Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass nach der in Meisenheim ergangenen richtung zwischen ihm und Herzog Ludwig I. (dem Schwarzen) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz sowie einem entscheid durch Markgraf Karl von Baden der Herzog von ihm auf die Rheinzölle bei Bacharach und Kaub (Cube) 327 1/2 Gulden zu Erblehen empfangen hat; im Fall der Rücklösung durch die Erben des Pfalzgrafen Otto von Pfalz-Mosbach mit dem dafür fälligen Hauptgeld von 6550 Rheinischen Gulden soll der Herzog dieses Geld wieder in Gütern anlegen und diese vom Kurfürsten zu erblichem Lehen nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...