Die Räte H. Ludwigs von Bayern, Johanns Hr. zum Degenberg, Fridrich Maurkiricher doctor, Propst zu Allten Öting, Theseres von Frawnhouen, Hofmeister, Caspar Wesstendorffer, Pfarrer zu Sand Jobst, Hanns Regeldorffer, Küchenmeister, Leo Hohenegker, Rentmeister, Wilhalm Trenbeckh, Stadtrichter, Hanns Amman, Kastner und Linhardt Jud, Hofmeister zu Säldental, entscheiden im Streit zwischen Nicoläsch Pötzlinger, der zugleich Bevollmächtigter seiner Mutter Magdalena ist, und Agathaen, Witwe von Hr. Jhan Holuppen, und deren Kind über das von Magdalena beanspruchte väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe und etlicher Zusagen, die Hr. Jhan Holupp dem Nicoläsch gemacht haben soll, wobei die Witwe und ihr Kind durch Wilhalm von Greyssen als deren Anwalt und Gerhab vertreten wurden, dahingehend, dass die Forderungen des Nicoläsch und seiner Mutter gegen die Witwe und deren Kind hinfällig sind und die Witwe aus Freundschaft dem Nicoläsch 45 fl rh. zu zahlen hat, wofür die entsprechende Quittung zu geben ist. Die dem Gericht vorliegende Vollmacht der Mutter des Nicoläsch wird eingezogen und der Holuppin und ihren Erben übergeben.; S: Theseres von Frawnhofen, Hofmeister.
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Die Räte H. Ludwigs von Bayern, Johanns Hr. zum Degenberg, Fridrich Maurkiricher doctor, Propst zu Allten Öting, Theseres von Frawnhouen, Hofmeister, Caspar Wesstendorffer, Pfarrer zu Sand Jobst, Hanns Regeldorffer, Küchenmeister, Leo Hohenegker, Rentmeister, Wilhalm Trenbeckh, Stadtrichter, Hanns Amman, Kastner und Linhardt Jud, Hofmeister zu Säldental, entscheiden im Streit zwischen Nicoläsch Pötzlinger, der zugleich Bevollmächtigter seiner Mutter Magdalena ist, und Agathaen, Witwe von Hr. Jhan Holuppen, und deren Kind über das von Magdalena beanspruchte väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe und etlicher Zusagen, die Hr. Jhan Holupp dem Nicoläsch gemacht haben soll, wobei die Witwe und ihr Kind durch Wilhalm von Greyssen als deren Anwalt und Gerhab vertreten wurden, dahingehend, dass die Forderungen des Nicoläsch und seiner Mutter gegen die Witwe und deren Kind hinfällig sind und die Witwe aus Freundschaft dem Nicoläsch 45 fl rh. zu zahlen hat, wofür die entsprechende Quittung zu geben ist. Die dem Gericht vorliegende Vollmacht der Mutter des Nicoläsch wird eingezogen und der Holuppin und ihren Erben übergeben.; S: Theseres von Frawnhofen, Hofmeister.
Grafschaft Ortenburg Urkunden 1238
Ortenburg Archiv Urkunden 559 (1474 VIII 22)
Zusatzklassifikation: O
Grafschaft Ortenburg Urkunden
Grafschaft Ortenburg Urkunden >> 1451-1500
1474 August 22
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: SP; auf dem Pergamentstreifen des S.: Nichklas Poczinger.
Überlieferung: Or.
Ausstellungsort: Landshut
Vermerke: RV: Nr. 226.
Originaldatierung: Geschehen zu Lanndshut an montag vor sand Bartholomeus tag des heiligen zwelfpoten.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1474
Monat: 8
Tag: 22
Überlieferung: Or.
Ausstellungsort: Landshut
Vermerke: RV: Nr. 226.
Originaldatierung: Geschehen zu Lanndshut an montag vor sand Bartholomeus tag des heiligen zwelfpoten.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1474
Monat: 8
Tag: 22
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:28 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
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- 1.5 Kleinere weltliche Territorien im bayerischen Reichskreis (Tektonik)
- Grafschaft Ortenburg (Tektonik)
- Grafschaft Ortenburg Urkunden (Bestand)
- 1451-1500 (Gliederung)