Staatliches Gesundheitsamt Rottweil (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 66/12 T 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Staatliche Gesundheitsämter >> Staatliches Gesundheitsamt Rottweil
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Durch Generalverfügung vom 14./22.3.1814 wurde im Oberamt Rottweil für den Bereich des Oberamts das Oberamtsphysikat mit dem Oberamtsart als Öffentilichem Gesundheitsbeamten gebildet (Reg.Blatt für Württemberg 1814, S. 121).
Diese selbständige Behörde erhielt durch das Oberamtsarztgesetz vom 10.7.1912 (Reg.Blatt für Württemberg 1912, S. 270) mit Volzugsverfügung vom 17.3.1913 (Reg.Blatt für Württemberg 1913, S. 82) die Bezeichnung Oberamtsarzt. Ab 1.1.1912 übernahm der Oberamtsarzt in Rottweil stellvertretungsweise die Dienstgeschäft des Oberamtsphysikats Spaichingen. Am 27.6.1919 wurde der zusammengesetzte Oberamtsbezirk Rottweil-Spaichingen mit Sitz in Rottweil aufgelöst. Der Bezirk Spaichingen wurde an Tuttlingen angeschlossen. Durch die "Verordnung des Justizministeriums und des Innenministeriums über den Vollzug des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 29.12.1933 (Reg.Blatt für Württemberg 1934, S. 3) wurde für den Amtsgerichtsbezirk Rottweil ein Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Rottweil errichtet.
Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" vom 3.7.1934 (Reichsgesetzblatt 1934 I. Teil, Seite 531, 794) am 1.4.1935 wurden in Anlehnung an die unteren Verwaltungsbehörden Gesundheitsämter errichtet, die in Württemberg an die Stelle der bisherigen Oberamtsärzte traten. Das Gesundheitsamt Rottweil wurde für den Sprengel des Amtsbezirks Rottweil zuständig (Regierungsanzeiger für Württemberg 1935, Nr. 81).
1938 wurden die Bezirke der Gesundheitsämter den neuen Landkreisgrenzen angepaßt (Regierungsanzeiger für Württemberg 1938, Seite 3).
Seit 1.1.1974 ist das Staatliche Gesundheitsamt aufgrund der "Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der staatlichen Gesundheitsämter" vom 6.11.1973 (Gesetzblatt 1973, S. 440) mit der Außenstelle Sulz für den Sprengel des Landkreises Rottweil zuständig.
Bestandsgeschichte
Im Jahr 1991(Zugang 1991/78) wurden vom Staatlichen Gesundheitsamt Rottweil Archivalien der Gesundheitsämter Sulz (nun Wü 66/15) und Rottweil abgeliefert. Ca. 95 % der Archivalien waren nach dem Aktenplan der Staatlichen Gesundheitsämter von 1936 gegliedert.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Die Ablieferung wurde vom Unterzeichneten nach Provenienzen getrennt und auf Midetit-Formularen verzeichnet. Die Klassifikation erfolgte nach dem o.a. Aktenplan. Die allgemeinen (A) und Sonderakten (S) wurden ineinandersortiert. Da die Vergabe der Registraturnummer bei A- und S-Akten differiert, ergeben sich kleine Sprünge bei den Registraturnummern.
Die Eingabe der Titelaufnahmen und die Erstellung des Findbuchs tätigte Frau Collett.
Der Bestand enthält 151 Nummern bei 2,2 lfd.m.
Gehard Füßler
Enthält:
Organisation; Heilpersonen (u.a. mit Verzeichnis jüdischer Ärzte und Dentisten 1937); Apotheken; Arzneimittel- und Gifthandlungen; Gesundheitsfürsorge; Ortshygiene; Heilanstalten; übertragbare Kranheiten; Impfwesen; Statistik.
Behördengeschichte
Durch Generalverfügung vom 14./22.3.1814 wurde im Oberamt Rottweil für den Bereich des Oberamts das Oberamtsphysikat mit dem Oberamtsart als Öffentilichem Gesundheitsbeamten gebildet (Reg.Blatt für Württemberg 1814, S. 121).
Diese selbständige Behörde erhielt durch das Oberamtsarztgesetz vom 10.7.1912 (Reg.Blatt für Württemberg 1912, S. 270) mit Volzugsverfügung vom 17.3.1913 (Reg.Blatt für Württemberg 1913, S. 82) die Bezeichnung Oberamtsarzt. Ab 1.1.1912 übernahm der Oberamtsarzt in Rottweil stellvertretungsweise die Dienstgeschäft des Oberamtsphysikats Spaichingen. Am 27.6.1919 wurde der zusammengesetzte Oberamtsbezirk Rottweil-Spaichingen mit Sitz in Rottweil aufgelöst. Der Bezirk Spaichingen wurde an Tuttlingen angeschlossen. Durch die "Verordnung des Justizministeriums und des Innenministeriums über den Vollzug des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 29.12.1933 (Reg.Blatt für Württemberg 1934, S. 3) wurde für den Amtsgerichtsbezirk Rottweil ein Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Rottweil errichtet.
Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" vom 3.7.1934 (Reichsgesetzblatt 1934 I. Teil, Seite 531, 794) am 1.4.1935 wurden in Anlehnung an die unteren Verwaltungsbehörden Gesundheitsämter errichtet, die in Württemberg an die Stelle der bisherigen Oberamtsärzte traten. Das Gesundheitsamt Rottweil wurde für den Sprengel des Amtsbezirks Rottweil zuständig (Regierungsanzeiger für Württemberg 1935, Nr. 81).
1938 wurden die Bezirke der Gesundheitsämter den neuen Landkreisgrenzen angepaßt (Regierungsanzeiger für Württemberg 1938, Seite 3).
Seit 1.1.1974 ist das Staatliche Gesundheitsamt aufgrund der "Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der staatlichen Gesundheitsämter" vom 6.11.1973 (Gesetzblatt 1973, S. 440) mit der Außenstelle Sulz für den Sprengel des Landkreises Rottweil zuständig.
Bestandsgeschichte
Im Jahr 1991(Zugang 1991/78) wurden vom Staatlichen Gesundheitsamt Rottweil Archivalien der Gesundheitsämter Sulz (nun Wü 66/15) und Rottweil abgeliefert. Ca. 95 % der Archivalien waren nach dem Aktenplan der Staatlichen Gesundheitsämter von 1936 gegliedert.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Die Ablieferung wurde vom Unterzeichneten nach Provenienzen getrennt und auf Midetit-Formularen verzeichnet. Die Klassifikation erfolgte nach dem o.a. Aktenplan. Die allgemeinen (A) und Sonderakten (S) wurden ineinandersortiert. Da die Vergabe der Registraturnummer bei A- und S-Akten differiert, ergeben sich kleine Sprünge bei den Registraturnummern.
Die Eingabe der Titelaufnahmen und die Erstellung des Findbuchs tätigte Frau Collett.
Der Bestand enthält 151 Nummern bei 2,2 lfd.m.
Gehard Füßler
Enthält:
Organisation; Heilpersonen (u.a. mit Verzeichnis jüdischer Ärzte und Dentisten 1937); Apotheken; Arzneimittel- und Gifthandlungen; Gesundheitsfürsorge; Ortshygiene; Heilanstalten; übertragbare Kranheiten; Impfwesen; Statistik.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ