B Emicho von Worms bekundet, daß er die in seiner Gegenwart von Ritter Heinrich Kämmerer d. A. mit seinen Söhnen Wilhelm, Dekan zu St. Paul, Gerhard, Kostos zu St. Paul, den Ritter Johannes und Heinrich, den Rittern und Gebrüdern Gerhard und Johannes, Söhnen des Ritters u. bischöfl. Kämmerers Gerhard, auch dem Kleriker Johannes, Ritter Emercho und Edelknecht Heinrich, Söhnen des + Ritters Emercho, getroffene Festsetzung bestätigt, daß sie wg. der Besetzung oder dem Patronatsrecht zweier Pfründen in der Jodocuskapelle in Worms die Kapläne verpflichtet haben, für den + Gerhard Kämmerer und seine Frau Beatrix, die Stifter der ersten Pfründe, und für Ulrich, den So. des + Gerhards des Großen und dessen Frau Gude, die Stifter der zweiten Pfründe, Memorie zu halten.
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B Emicho von Worms bekundet, daß er die in seiner Gegenwart von Ritter Heinrich Kämmerer d. A. mit seinen Söhnen Wilhelm, Dekan zu St. Paul, Gerhard, Kostos zu St. Paul, den Ritter Johannes und Heinrich, den Rittern und Gebrüdern Gerhard und Johannes, Söhnen des Ritters u. bischöfl. Kämmerers Gerhard, auch dem Kleriker Johannes, Ritter Emercho und Edelknecht Heinrich, Söhnen des + Ritters Emercho, getroffene Festsetzung bestätigt, daß sie wg. der Besetzung oder dem Patronatsrecht zweier Pfründen in der Jodocuskapelle in Worms die Kapläne verpflichtet haben, für den + Gerhard Kämmerer und seine Frau Beatrix, die Stifter der ersten Pfründe, und für Ulrich, den So. des + Gerhards des Großen und dessen Frau Gude, die Stifter der zweiten Pfründe, Memorie zu halten.
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1165-1400
1299 April 27
Ausf., Perg., 2 anh. Sg., 1. oben abgebrochen, 2. leicht besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1299, quinto kalendas maii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Emicho von Worms bekundet, dass er den von den Kämmerern von Worms errichteten Vergleich (Nr. 28) betr. die Besetzung der Pfründen der Jodocuskapelle bestätigt habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan und Kapitel von St. Martin in Worms
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Dalberger Urkk. Bd. 1, Nr. 30, S. 8.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Emicho von Worms bekundet, dass er den von den Kämmerern von Worms errichteten Vergleich (Nr. 28) betr. die Besetzung der Pfründen der Jodocuskapelle bestätigt habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan und Kapitel von St. Martin in Worms
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Dalberger Urkk. Bd. 1, Nr. 30, S. 8.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ