Das straßburger Hofgericht erteilt den Kindern des Valentin Werber alias Udenheim die Inmission in die Güter ihres verstorbenen Vaters, nachdem derselbe bei Lebzeiten die ihm von seiner Frau Ennelina verschriebene "dos" von 200 Gulden durchgebracht hat, obwohl "de jure dotes et donaciones propter nuptias manere debeant illese."