Die Brüder Erich [von Braunschweig-Grubenhagen], bestätigter Bischof von Osnabrück und erwählter Bischof von Paderborn, Herzog von Braunschweig, und Philipp [I. von Braunschweig-Grubenhagen], Herzog von Braunschweig bekunden, dass ihr Oheim, der Edelherr Bernhard [VII.] zur Lippe anstelle von Bischof Erich dem Kaspar Ohre und dessen Ehefrau Sophie von der Horst 2100 rheinische Gulden zugesagt hat. Die Brüder versichern, Bernhard das geliehene Geld vollständig zurückzuzahlen. In einer inserierten Urkunde vom selben Tag bekundet Bischof Erich, dass er Kaspar Ohre und dessen Ehefrau Sophie 2000 rheinische Gulden schuldet. Erich hat diese Summe für seine Bischofswahl in Osnabrück und Paderborn sowie für Zahlungen an die päpstliche Kurie aufgewandt. Der Zins für diese geliehene Summe beträgt 100 rheinische Gulden. Die Rückzahlung soll unter Zusicherung von freiem Geleit bis zum nächsten Palmsonntag [1509 April 1] in Warendorf erfolgen. Bernhard zur Lippe, Erzmarschall Werner Spiegel und Simon Spiegel bürgen für die Rückzahlung der von Erich geliehenen Summe. Sollte Erich seine Schuld nicht begleichen, verpflichtet er sich acht Tage nach eingegangener Mahnung mit zwei Knechten und drei Pferden zum Einlager nach Warendorf oder Wiedenbrück zu kommen. Die Bürgen erscheinen in einem solchen Fall jeweils mit einem Knecht und zwei Pferden zum Einlager. Sie verzichten auf jegliche Fehde bis die Schuld mit allem entstandenen Schaden beglichen ist. Sollte Erich säumig werden oder versterben, sichern die drei Bürgen zu, dass sie unter Verzicht auf alle geistlichen und weltlichen Rechtsmittel für die ausstehenden Schulden Erichs in Warendorf aufkommen werden, ohne dass Kaspar zusätzliche Kosten entstehen. Sollten auch die Bürgen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, kann Kaspar sich am Besitz der Bürgen schadlos halten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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