Die Brüder Erich [von Braunschweig-Grubenhagen], bestätigter Bischof
von Osnabrück und erwählter Bischof von Paderborn, Herzog von Braunschweig,
und Philipp [I. von Braunschweig-Grubenhagen], Herzog von Braunschweig
bekunden, dass ihr Oheim, der Edelherr Bernhard [VII.] zur Lippe anstelle
von Bischof Erich dem Kaspar Ohre und dessen Ehefrau Sophie von der Horst
2100 rheinische Gulden zugesagt hat. Die Brüder versichern, Bernhard das
geliehene Geld vollständig zurückzuzahlen. In einer inserierten Urkunde vom
selben Tag bekundet Bischof Erich, dass er Kaspar Ohre und dessen Ehefrau
Sophie 2000 rheinische Gulden schuldet. Erich hat diese Summe für seine
Bischofswahl in Osnabrück und Paderborn sowie für Zahlungen an die
päpstliche Kurie aufgewandt. Der Zins für diese geliehene Summe beträgt 100
rheinische Gulden. Die Rückzahlung soll unter Zusicherung von freiem Geleit
bis zum nächsten Palmsonntag [1509 April 1] in Warendorf erfolgen. Bernhard
zur Lippe, Erzmarschall Werner Spiegel und Simon Spiegel bürgen für die
Rückzahlung der von Erich geliehenen Summe. Sollte Erich seine Schuld nicht
begleichen, verpflichtet er sich acht Tage nach eingegangener Mahnung mit
zwei Knechten und drei Pferden zum Einlager nach Warendorf oder Wiedenbrück
zu kommen. Die Bürgen erscheinen in einem solchen Fall jeweils mit einem
Knecht und zwei Pferden zum Einlager. Sie verzichten auf jegliche Fehde bis
die Schuld mit allem entstandenen Schaden beglichen ist. Sollte Erich säumig
werden oder versterben, sichern die drei Bürgen zu, dass sie unter Verzicht
auf alle geistlichen und weltlichen Rechtsmittel für die ausstehenden
Schulden Erichs in Warendorf aufkommen werden, ohne dass Kaspar zusätzliche
Kosten entstehen. Sollten auch die Bürgen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht
nachkommen, kann Kaspar sich am Besitz der Bürgen schadlos
halten.