Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 92
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
1756 Nov 13
Regest: Vor dem Notar Jodocus Henricus Duffhues bekundet Henrich Gerber, Bürger zu Sendenhorst, mit Wissen seiner Ehefrau Catharina Melchers, gebürtig aus Herbern, daß er aus den Sendenhorster Armenmitteln von den zeitigen Provisoren Bernd Dietherich Bonse und Johann Diederich Feh 20 Rtlr. an Petermännern und kleinen jetzt gangbaren Silbermünzen erhielt, die mit 5 % zu verzinsen sind und beiderseits halbjährlich gekündigt werden können. Als Unterpfand stellt Henrich Gerbers seine Hab und Güter insbesondere seine Hausstätte mit dem darauf vorhabenden neu zu bauendem Wohnhaus. Ort: Sendenhorst, in des Bernard Diederich Bosse Behausung an der Weststraße in der hintersten Stube Zeugen: Gerhard Homan genannt Rotkotter und Berndt Pellmann. Abschrift, beglaubigt durch Notariatsstempel und Unterschrift des Notars J B Dress. Nachschrift: Die Armenprovisoren Greive und Suermann zu Sendenhorst bestätigen am 31. Dez. 1807, daß der jetzige Besitzer des Hauses Nr. 253, nämlich Joh. Bernd Gerbers ein Anerbe und Nachfolger des Henrich Gerbers sei und daß derselbe auch die Zinsen von dem erwähnten Kapital zahle.
Papier
Urkunden
Herbern
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:01 MEZ
Namensnennung 3.0 Deutschland