Papst Innozenz [IV.] belegt diejenigen mit Exkommunikation oder Suspension, die den päpstlichen Bestimmungen, daß der Zisterzienserorden von dem Arbeitsertrag aus eigener Bewirtschaftung niemand Zehnten zu geben hat, zuwider handeln, indem sie dem Kl. Salem Zehnten vom Noval- oder anderen Ländereien abverlangen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...