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Militärische Akten König Wilhelms aus der Kronprinzenzeit (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Kriegsministerium >> Kgl. Kabinett, militärisches Gefolge des Königs, Orden
1801, 1807-1815
Überlieferungsgeschichte
1816 in die Registratur der Geheimen Kriegskanzlei, mit ihr 1852 in die Registratur des Kriegsministeriums.
Inhalt und Bewertung
Enthält: Ordres und Meldungen an den Kronprinzen, Konzepte von Meldungen und Ordres des Kronprinzen sowie Geschäftstagebücher, untergliedert nach Friedensakten und Feldzugsakten (Observationskorps bei Ellwangen und am Bodensee, 1809, Feldzüge gegen Frankreich, 1813-1815).
1. Zur militärischen Laufbahn König Wilhelms I.: Bei seiner Thronbesteigung im Jahr 1816 hatte König Wilhelm I. eine nicht unbedeutende militärische Laufbahn hinter sich. Am 27. September 1781 als ältester Sohn des späteren Königs Friedrich geboren, wurde er 1798 Obrist, 1806 Generalleutnant, 1807 Feldzeugmeister und 1814 Feldmarschall. Seinem militärischen Rang entsprechend nahm auch die Bedeutung der dienstlichen Stellung des Kronprinzen zu. Anfangs nur Oberst a la suite des Chevauxlegers-Regiments, wurde er 1802 Brigadier und - nach der Erhebung Württembergs zum Königreich - Kommandant einer Division. Gleichzeitig mit diesen Ämtern versah er seit 1807 nacheinander die Funktionen eines Feldzeugmeisters bzw. eines Feldmarschalls, auch war er zugleich Chef des Musketier-Bataillons Kronprinz (seit 1803) bzw. des Infanterie-Regiments Kronprinz (seit 1807) sowie des Dragoner-Regiments Kronprinz (seit 1809). Darüber hinaus war er wiederholt mit der Stellvertretung des Königs vor allem auch in militärischen Angelegenheiten betraut. Dass der militärische Aufstieg des Kronprinzen nicht nur in seiner Herkunft begründet war, erwies sich seit 1809, als der Kronprinz anlässlich der Bedrohung Württembergs im Nordosten durch österreichische Truppen und im Südosten durch die Vorarlberger Aufständischen erstmals eine größere militärische Führungsaufgabe erhielt. Unter dem unmittelbaren Befehl des Königs wurde Ende Juni 1809 zunächst bei Mergentheim , dann bei Ellwangen ein Observationskorps aufgestellt, dessen Kommando der König dem Kronprinzen übertrug. Auf Wunsch Napoleons hatte König Friedrich schon im April 1809 Truppen an den Bodensee entsandt, um eine Gefährdung der württembergischen Grenzen durch die Vorarlberger und Tiroler zu verhindern. Angesichts ihrer Erfolge sah er sich aber genötigt, das bei Ellwangen konzentrierte Korps schon nach wenigen Tagen, Anfang Juli, nach Oberschwaben und an den Bodensee zu verlegen. Der König behielt zunächst noch den unmittelbaren Befehl über das weiterhin vom Kronprinzen kommandierte Korps, übertrug diesem jedoch bei seiner Rückkehr nach Ludwigsburg am 16. Juli 1809 den Oberbefehl darüber. Zusammen mit Truppen Badens, Bayerns und Frankreichs bekämpfte der Kronprinz die Vorarlberger, nach deren Niederwerfung er am 10. August 1809 den Oberbefehl über das Observationskorps an Generalmajor von Scheler abgab. Nach einer längeren Pause, in der der Kronprinz zeitweise die Stellvertretung des Königs und den Militärdienst in der Heimat versah, nahm er seit 1812 wieder an einem Feldzug teil, und zwar erhielt er den Oberbefehl über sämtliche württembergische Truppen, die als Bundesgenossen Frankreichs für den Feldzug gegen Russland bestimmt waren und die zusammen mit zwei französischen Divisionen das von Marschall Ney befehligte III. Armeekorps bildeten. An Ruhr erkrankt, musste der Kronprinz jedoch bereits am 19. Juli 1812 in die Heimat zurückkehren und seinen Oberbefehl dem Generalleutnant Graf von Scheler übertragen. Nach dem Übertritt Württembergs auf die Seite der Alliierten im Oktober 1813 mussten für den Feldzug gegen Frankreich neue württembergische Truppen aufgestellt werden. Sie wurden vom Feldzeugmeister Graf von Franquemont befehligt und bildeten zusammen mit einigen österreichischen Truppen das IVON Armeekorps. Den Oberbefehl über dieses Korps übernahm der Kronprinz, der während des Feldzugs außerdem noch das Kommando über das III. und das VI. Armeekorps der Alliierten erhielt. Er drang mit den württembergischen Truppen bis Paris vor und führte sie nach dem Waffenstillstand seit Mitte Mai 1814 in die Heimat zurück.
Die Rückkehr Napoleons aus der Verbannung auf die Insel Elba im März 1815 zwang die Alliierten aber schon nach kurzem zu einem neuen Feldzug gegen Frankreich. Die dazu aufgestellten württembergischen Truppen, die wiederum Graf von Franquemont befehligte, wurden mit österreichischen und hessischen Truppen zum III. Armeekorps vereinigt , dessen Oberbefehl der Kronprinz übernahm und das einen Teil der vom Fürsten von Schwarzenberg befehligten Oberrheinischen Armee bildete. Der Feldzug, der zur Verbannung Napoleons auf die Insel Helena führte, fand für die Württemberger im Oktober / November 1815 sein Ende; nur einige Regimenter hielten als Teil der "Europäischen . Armee" noch bis 1818 die Gegend von Weißenburg besetzt.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Die Akten, in denen die militärische Tätigkeit des Kronprinzen ihren schriftlichen Niederschlag gefunden hat, kamen bei der Thronbesteigung König Wilhelms I. anscheinend in die Registratur der Geheimen Kriegskanzlei. Dafür spricht einmal, dass einige Teile - Konzepte von Meldungen des Kronprinzen an den K6nig während dessen Abwesenheit in Paris 1809 sowie Meldungen an den Kronprinzen während des Russlandfeldzugs 1812 - den Akten der Geheimen Kriegskanzlei einverleibt worden sind; vor allem aber, dass der nicht einverleibte größere Teil der militärischen Akten des Kronprinzen in einem Anhang des alten Repertoriums der Geheimen Kriegskanzlei verzeichnet ist (vgl. den Bestand b 270 a). Vermutlich zusammen mit der Registratur dieser ßeh6rde gelangten die Akten des Kronprinzen später in die Registratur des Kriegsministeriums und von hier in das 1907 neu errichtete Kriegsarchiv des Kriegsministeriums. wie die anderen Bestände des Kriegsarchivs aus der Zeit vor 1870/71 wurden sie dann seit 1920 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart und seit 1930 im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt. Der Großteil der militärischen Akten des Kronprinzen erwuchs in drei, jeweils jahr- bzw. monatweise untergliederten Serien, nämlich: Ordres an den Kronprinzen, Meldungen an den Kronprinzen, 1. Konzepte von Meldungen des Kronprinzen. Daneben gab es vor allem aus der Zeit der Feldzüge - Sachakten oder Sachaktenansätze. Dass diese Ordnung schon in der Geheimen Kriegskanzlei gestört war, kann man aus dessen Repertorium erschließen. Sie wurde aber bewusst aufgelöst spätestens im Kriegsarchiv, als begonnen wurde, die Akten in dessen neues Ordnungsschema einzugliedern. Indessen wurden diese Ordnungsversuche des Kriegsarchivs ebenso wenig zu Ende geführt wie die späteren Ordnungs- und Verzeichnungsanläufe der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart und des Staatsarchivs Ludwigsburg. Sie hatten lediglich zur Folge, dass der ursprünglich einheitliche Bestand völlig auseinandergerissen wurde und dass die Archivalien des vorliegenden Bestandes jetzt aus sieben Bestünden des Hauptstaatsarchivs zusammengeführt werden mussten. Es befanden sich bisher in D 63: die Büschel 54, 70, 72-74, 77-80, 82, 84, 87; in E 271: die Büschel 3-21, 23, 27, 26, 51, 52, 90, 91; in E 279: Büschel 89; im Bestand "Aufbau und Organisation ": die Büschel 1, 2, 53, 55, 57; im Bestand "Feldzugsakten II/III": Büschel 88, 92; im Bestand "Kriegsakten III/5": die Büschel 22, 24, 27-50, 56; im Bestand "Sonstige Militärakten" die Büschel 58-69, 71, 75, 76, 81, 83, 85, 86. Nach langer Trennung vereinigt der vorliegende Bestand erstmals wieder die militärischen Akten des Kronprinzen. Sie sind allerdings insofern unvollständig, als die schon im 19. Jahrhundert den Akten der Geheimen Kriegskanzlei einverleibten wenigen Stücke dort belassen wurden und als einige andere Akten als verloren gelten müssen. Ein Vergleich des vorliegenden Repertoriums mit dem Anhang in jenem der Geheimen Kriegskanzlei zeigt, daß der Bestand heute erhebliche Lücken aufweist. Wann und wie diese Verluste eingetreten sind, ist nicht bekannt; sie scheinen aber erst nach 1900 - vielleicht im Zusammenhang mit Altpapierverkäufen des Kriegsministeriums nach der Novemberrevolution 1918 ? - entstanden zu sein, da die heute vermissten Akten in einem Verzeichnis der älteren Akten des Kriegsministeriums (E 271 Bü 222), das zwischen 1877 und 1900 angelegt wurde, noch aufgeführt sind.
Am ausführlichsten, wenngleich nur sehr summarisch sind die militärischen Akten des Kronprinzen im erwähnten Repertorium der Geheimen Kriegskanzlei verzeichnet; sie umfassten damals insgesamt 10 Faszikel. Dagegen sind sie in dem vor 1900 angelegten Verzeichnis älterer Registraturakten des Kriegsministeriums nur ganz knapp erwähnt, und das lediglich einen weil der Bestände erfassende Repertorium des Kriegsarchivs (M 1/11 Bü 2 c) führt nur ungenau und unzusammenhängend einige der heute vorhandenen Akten auf und ohne sie immer als Schriftgut aus der Kanzlei des Kronprinzen auszuweisen. Das vorliegende Repertorium verzeichnet somit den Bestand, den zu rekonstruieren zu einem großen Teil gelungen ist, erstmals ausführlicher und genauer. Dabei wurden zwei Aktengruppen unterschieden: das Schriftgut, das bei Feldzügen des Kronprinzen entstanden ist, sowie die Akten, die beim Kronprinzen in Ausübung seiner militärischen Funktionen in der Heimat erwachsen sind und die der Prägnanz wegen als "Friedensakten" bezeichnet werden, obgleich ihre Entstehungszeit nicht als Friedenszeit gelten kann. Soweit vorhanden, wurden alte Signaturen angegeben, wobei zu bemerken ist, dass die Bedeutung der auf einigen Büscheln (Nr. 21, 27-30, 32, . 33, 89-91) vermerkten Signaturen nicht ermittelt werden konnte und dass die Signaturen vom Typ , , 11 C " und "I B 2 a" erst im Kriegsarchiv gegeben wurden. Der Bestand, der 92 Büschel (0,5 lfd. m) umfasst, wurde im Sommer 1974 vom damaligen Staatsarchivreferendar Dr. Becker unter Aufsicht von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet. Erst im Winter 1975/76 ist es dem Unterzeichneten möglich gewesen, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertig zu stellen. Stuttgart, im April 1976 Fischer
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.