Heinrich Schmit, sesshaft zu Affeltrach [Kr. Heilbronn], wegen Pflichtvergessenheit, Eidbruchs, Teilnahme am jüngsten Bauernaufruhr und sonstigen ungebührlichen Verhaltens landflüchtig gewesen und seines Hab und Guts, das dem Sohn des ermordeten Ludwig Helffrich Grafen zu Helfenstein als Schadenersatz zufiel, verlustig gegangen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten auf künftiges Wohlverhalten wiederum begnadigt, als Untertan angenommen und zu Frau und Kindern nach Hause gelassen, erneuert seine Erbhuldigung und verspricht für sich und eine Erben, die ihm nach Rückerstattung seiner Güter an Graf Ludwig von Helfenstein zu bezahlen auferlegte Summe anstandslos zu entrichten, gelobt ferner eidlich, sich künftig als getreuer und gehorsamer Untertan zu verhalten, weder heimlich noch öffentlich gegen die Obrigkeit und das Fürstentum Württemberg zu handeln, noch an irgend einer Empörung in irgendwelcher Weise teilzunehmen, auch alle heimlichen oder offenbaren Anschläge gegen die Obrigkeit, sobald sie ihm zur Kenntnis gelangen, unverzüglich anzuzeigen, jede heimliche Zeche, Gesellschaft und Winkelzusammenkunft zu meiden, seine Waffe und Rüstung dem Vogt zu übergeben und nur noch ein Brotmesser mit sich zu führen. Bürgen (um 200 fl): die bescheidenen Hans Hewenstain, Schultheiß zu Affaltrach, Endris Letlin, Heinrich Burkhardt, und Michel Hofman, alle wohnhaft zu Affaltrach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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