Vergleich zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo und der Priorin Cathrine von Donepe, Anno Rodenbeke, Subpriorin, und dem Jungfernkonvent auf der Neustadt bei der Marienkirche zu Lemgo. Der verstorbene Graf Bernhard zur Lippe hatte zur Unterhaltung der Schule jährlich 50 Taler versprochen, und Graf Herman Simon zur Lippe, Spiegelberg und Pyrmont hatte sie um jährlich 30 Taler vermehrt. Falls diese 80 Taler ad pios usus anderswo verwendet werden sollen, und da es erforderlich ist, auf der Neustadt noch einen Diener göttlichen Worts anzunehmen, ist das Kloster bereit, sein Lehn Trium regum zu St. Johann, das noch Anthon von Exter besitzt, für Zwecke der Schule und sein Lehn St. Anne secunde auf der Neustadt, das Goschalk Cathman besitzt, zur Annahme des Praedikanten, sowie sie erledigt sind, herzugeben. Da das Kloster aus dem Lehn Trium regum jährlich 2 Taler zu seinem Unterhalt bezogen hat, übernimmt die Stadt diese Schuld. Da weiter die Praedikanten über Teuerung klagen, will das Kloster das erste erledigte Lehn der Neustädter Kirche hergeben. Auch gibt es freiwillig für einen Prediger auf der Neustadt seinen Hof, zwischen Georg Richters und Berndt Neuwebuirs Behausung und Hof gelegen, den eine Zeit lang der verstorbene Johan Cathman untergehabt und der zur Kommende Omnium sanctorum gehört hat. Falls auf dem Hof einige Verschreibungen beruhen, soll sie die Stadt zu 60 Taler mit 3 Taler verzinsen, solange die Verschreibung dauert. Auch ist das Kloster damit einverstanden, daß die Lehn St. Marien Magdalenen zu St. Johann, St. Jodocus, 10000 Märtyrer und St. Peter und Paul, sowie sie erledigt sind, zu Schul- und Kirchenzwecken ad pios usus verwandt werden. Falls das Kloster nun zur eigenen Unterhaltung kraft seiner Privilegien einige Lehn an sich nimmt, soll die Stadt damit einverstanden sein, zumal eine Teuerung in allen Dingen zu erwarten ist. Andere erledigte Lehn will das Kloster an Bürger verleihen. Unbeschadet aller seiner Rechte und Gerechtigkeiten. Datum et actum des zwölfften Aprilis anno 1571. Original auf Pergament mit zwei anhängenden Siegeln.