Supplicationis Auseinandersetzung um Verpachtung einer Windmühle
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0011
Rep. 29, Nr. 290/2
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.13. 1. Kläger M
(1677-1697) 14.12.1697-11.06.1698
Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun
Beklagter: Kgl. Verpachtungskommission
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: In einem Vergleich mit den Erben des Nicolaus Baumann ist der Kl.in die Verpachtung der Windmühle beim Gut Rosengarten zugesprochen worden. Die Kl.in hat aber erfahren, daß die Windmühle gemeinsam mit dem Gut durch Bekl. an N N Schultz, den Beauftragten des Oberst Putbus, verpachtet worden ist. Kl.in bittet, alles in status quo zu belassen, bis sie nach dem vor dem Tribunal geschlossenen Vergleich bezahlt worden ist. Das Tribunal lehnt dies am 17.12.1697 ab, stellt es der Kl.in aber frei, konkrete Beschwerden gegen Schultz vorzutragen. Das tut die Kl.in am 06.06.1698, da die Pacht, die Schulz bezahlt, an die Pommersche Kammer bezahlt wird, die ihr zugestandenen 1.000 fl. Zinsen aus den 10.000 Rtlrn, die ihr Vater 1630 der schwedischen Krone geliehen hatte, aber vorrangig bezahlt werden müßten und fordert, Schultz anzuweisen, von der jährlichen Pension von 1.300 fl. 1.000 fl. an den Stralsunder Rat als Depositum einzuzahlen. Das Tribunal weist Schultz am 10.06.1698 entsprechend an und fordert ihn auf, der Kl.in sofort 50 Rtlr auszuzahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag zwischen Kl.in und Bekl. vom 08.03.1677; Auszug aus dem Mühlenpachtvertrag von Rosengarten vom 27.11.1685; vor dem Tribunal geschlossener Vergleich über den Besitz am Gut Rosengarten vom 28.05.1696; Bescheid der Kgl. Verpachtungskommission vom 22.11.1697
Beklagter: Kgl. Verpachtungskommission
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: In einem Vergleich mit den Erben des Nicolaus Baumann ist der Kl.in die Verpachtung der Windmühle beim Gut Rosengarten zugesprochen worden. Die Kl.in hat aber erfahren, daß die Windmühle gemeinsam mit dem Gut durch Bekl. an N N Schultz, den Beauftragten des Oberst Putbus, verpachtet worden ist. Kl.in bittet, alles in status quo zu belassen, bis sie nach dem vor dem Tribunal geschlossenen Vergleich bezahlt worden ist. Das Tribunal lehnt dies am 17.12.1697 ab, stellt es der Kl.in aber frei, konkrete Beschwerden gegen Schultz vorzutragen. Das tut die Kl.in am 06.06.1698, da die Pacht, die Schulz bezahlt, an die Pommersche Kammer bezahlt wird, die ihr zugestandenen 1.000 fl. Zinsen aus den 10.000 Rtlrn, die ihr Vater 1630 der schwedischen Krone geliehen hatte, aber vorrangig bezahlt werden müßten und fordert, Schultz anzuweisen, von der jährlichen Pension von 1.300 fl. 1.000 fl. an den Stralsunder Rat als Depositum einzuzahlen. Das Tribunal weist Schultz am 10.06.1698 entsprechend an und fordert ihn auf, der Kl.in sofort 50 Rtlr auszuzahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag zwischen Kl.in und Bekl. vom 08.03.1677; Auszug aus dem Mühlenpachtvertrag von Rosengarten vom 27.11.1685; vor dem Tribunal geschlossener Vergleich über den Besitz am Gut Rosengarten vom 28.05.1696; Bescheid der Kgl. Verpachtungskommission vom 22.11.1697
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ