Hans Kaspar Kechler von Schwandorf, zu Dürrenhardt und zu Gündringen ("Günderichingen") verkauft dem Peter Megenhart, württembergischer Untervogt zu Altensteig, unter Vorbehalt der Wiederlösung mit dieser Verschreibung eine ewige Gült aus einem Hofgut in Gündringen, auf welchem derzeit Hans Klenckh, genannt der Schwarze, zu Gündringen gesessen, seit Martini (11.11.) 1609 sitzt und daraus für Hagel und Wind Zins gibt, nämlich 3 Gulden Geld, anderthalb Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer, 4 Viertel Vogthafer, 4 Viertel Gersten, 2 Viertel Roterbsen ("Rodterbsen"), 2 Viertel Linsen, alles zu Hafermaß, außerdem 2 Gänse, 4 alte Hennen, 5 junge Hühner und 200 Eier als ewige Gült. Dies ist dem Käufer derartig verpfändet, bis der Verkäufer sein Hauptgut wieder eingelöst hat. Die Gült ist nach Altensteig zu zahlen. Nach dem Tode des Verkäufers soll der genannte Bestandmaier die zu Gündringen fassen und auf seine Kosten abholen zu lassen. Ab 1626 soll die Gült so bezahlt werden, dass auf Fastnacht 4 alte Hennen, zu Ostern 200 Eier, auf Jakobi (25.07.) zwei Gänse, und dann 5 junge Sommer-Hühner, auf Martini 3 Gulden Geld, anderthalb Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer, 4 Viertel Gersten, 4 Viertel Roterbsen, 2 Viertel Linsen, alles zu Hafermaß, und Kaufmannsgut abzugeben ist. Der Kaufpreis beträgt 700 Gulden württembergischer Währung, der Erhalt in bar wird quittiert

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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