A: Alexander von Wildenstein, der in Abwesenheit des Landrichters Veit von Schaumberg auf Befehl Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) das Landgericht Auerbach besessen hat. S: Landgericht Auerbach. E: Hans Zudenrewter von Zudenrewtt (Zogenreuth, Lkr. Eschenbach). Betreff: Gerichtsbrief in der Klage von E auf den Hammer zu Fischstein (Lkr. Pegnitz) und um alles, was Ulrich Stromayr in Fischstein und anderswo im Landgericht Auerbach liegen hat. E war auf Bitte Stromayrs Bürge gegenüber Jorg Löneysen zu Sulzbach um 200 Gulden Hauptgut und um 40 Gulden, die als Zinsen aus dem Hauptgut erwachsen sind, geworden und aus dieser Bürgschaft trotz vielen gütlichen Ersuchens nicht entlassen worden, weshalb er bis zur Entlassung als Bürge den Hammer und das übrige liegende Gut Stromayrs als Pfand beansprucht. Der Klage wird stattgegeben. Bestellung der Amtleute, Pfleger und Untertanen Pfalzgraf Ottos II. zu Schirmern des Urteils.

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Staatsarchiv Amberg
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