Die Meier ("rich und arm") in Blitzenreute bekennen, daß ihnen Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, für 50 Jahre das Gut zu Studach (=Staudenhof) verliehen hat. Bisher hatten es Heinrich Engler und davor sein Vater Peter inne, die es dem Abt aufgegeben haben. Die Meier werden es mit Ausnahme des Holzes, das bisher dazu gehörte, gemeinschaftlich nutzen und in gutem Zustand erhalten, es "niendert" schlaizen und nichts daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Dem Kloster geben sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld je 5 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 10 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 100 Eier, 6 Hühner und 1 Fasnachthenne. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut dem Kloster heim. Wenn der Abt in Biegenbach ("Byembach"=Baienbach) einen Weiher anlegen will und dadurch das Land der Leute von Biegenbach unter Wasser setzt, kann er Land vom Gut in Studach als Entschädigung heranziehen. Zwei Deputierte des Abts und der Gemeinde Blitzenreute werden dann festsetzen, was der Abt an die Gemeinde zum Ausgleich für den entzogenen Grund und Boden leisten soll. Beim Heimfall muß das Gut mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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