Die Meier ("rich und arm") in Blitzenreute bekennen, daß ihnen Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, für 50 Jahre das Gut zu Studach (=Staudenhof) verliehen hat. Bisher hatten es Heinrich Engler und davor sein Vater Peter inne, die es dem Abt aufgegeben haben. Die Meier werden es mit Ausnahme des Holzes, das bisher dazu gehörte, gemeinschaftlich nutzen und in gutem Zustand erhalten, es "niendert" schlaizen und nichts daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Dem Kloster geben sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld je 5 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 10 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 100 Eier, 6 Hühner und 1 Fasnachthenne. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut dem Kloster heim. Wenn der Abt in Biegenbach ("Byembach"=Baienbach) einen Weiher anlegen will und dadurch das Land der Leute von Biegenbach unter Wasser setzt, kann er Land vom Gut in Studach als Entschädigung heranziehen. Zwei Deputierte des Abts und der Gemeinde Blitzenreute werden dann festsetzen, was der Abt an die Gemeinde zum Ausgleich für den entzogenen Grund und Boden leisten soll. Beim Heimfall muß das Gut mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Die Meier ("rich und arm") in Blitzenreute bekennen, daß ihnen Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, für 50 Jahre das Gut zu Studach (=Staudenhof) verliehen hat. Bisher hatten es Heinrich Engler und davor sein Vater Peter inne, die es dem Abt aufgegeben haben. Die Meier werden es mit Ausnahme des Holzes, das bisher dazu gehörte, gemeinschaftlich nutzen und in gutem Zustand erhalten, es "niendert" schlaizen und nichts daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Dem Kloster geben sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld je 5 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 10 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 100 Eier, 6 Hühner und 1 Fasnachthenne. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut dem Kloster heim. Wenn der Abt in Biegenbach ("Byembach"=Baienbach) einen Weiher anlegen will und dadurch das Land der Leute von Biegenbach unter Wasser setzt, kann er Land vom Gut in Studach als Entschädigung heranziehen. Zwei Deputierte des Abts und der Gemeinde Blitzenreute werden dann festsetzen, was der Abt an die Gemeinde zum Ausgleich für den entzogenen Grund und Boden leisten soll. Beim Heimfall muß das Gut mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 898
fasc. 042 n. 02
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
am dornstag nach dem sonntag Oculi in der vasten
27,2 x 54,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Die Meier in Blitzenreute
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Bilgrin von Reischach zu Stoffeln, Verweser der Reichsvogtei in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Die Meier in Blitzenreute
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Bilgrin von Reischach zu Stoffeln, Verweser der Reichsvogtei in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Engler, Heinrich
Engler, Peter
Reischach, Bilgrin von; Unterlandvogt
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Baienbach : Blitzenreute, Fronreute RV
Baienbach : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Biegenbach = Baienbach : Blitzenreute, Fronreute RV
Biegenbach = Baienbach : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Blitzenreute : Fronreute RV; Gemeinde
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schwaben, Landvogtei; Verweser
Staudenhof : Blitzenreute, Fronreute RV
Staudenhof : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Stoffeln = Hohenstoffeln, aufgeg. in Binningen, Hilzingen KN
Studach = Staudenhof : Blitzenreute, Fronreute RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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