Jakob Reiss zu Öffingen, der vor einem Jahr Martin Rielin aus hitzigen Gemüt entleibt hatte, jedoch auf Fürbitten edler und unedler Personen und weil er sich mit Witwe und Kindern des Entleibten vertragen hatte, der peinlichen Klage und Rechtfertigung durch die edlen und festen Junker Werner v. Neuhausen zu Hofen und Ludwig v. Neuhausen zu Neuffen (Neyffen), als Gerichts- und Grundherren zu Öffingen, enthoben wurde, bezahlt als Strafe 30 fl, womit er sich frei und ledig gemacht hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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