Dechant, Senior und Kapitel der Kollegiatkirche St. Stephani et Sebastiani in der Stadt Beckum sowie die dortigen Bürgermeister und städtischen Räte bezeugen und quittieren, dass die Exekutoren bzw. Testamentsvollstrecker des weiland David Koten, gewesener Propst des Klosters St. Agneten und der Kollegiatkirche in der neuen Stadt Magdeburg sowie Kanoniker zu Beckum, bekennen, einer dem Kloster Liesborn zu zahlenden jährliche Pension in Höhe von 26 Reichstaler zur Fundierung des Hospitals und vermachter Stipendien aus einem Kapital in Höhe von 440 Reichstaler aus zwei auf das Kloster Liesborn lautende Schuldverschreibungen von 1603 und 1610 verpflichtet zu sein. Da auf Weisung des Liesborner Abts Georg Fuisting beide Schuldverschreibungen losgekündigt werden sollen, wurde heutigen Datums die Hauptsumme nebst rückständigen Pensionen bezahlt und es sollten die beiden Originalverschreibungen mit Quittungen zurückgegeben werden. Weil jedoch die Originalverschreibungen nicht aufzufinden seien, da sie vermutlich bei der Feuersbrunst von 1655 verbrannten, so haben die Aussteller dem Prälaten des Klosters Liesborn bei Verpfändung all ihres Hab und Guts versichert, dass das Kloster Liesborn schadlos bleibe und die Originalverschreibungen kraftlos seien und als mortifiziert gelten. Unterschrift und des hochfürstlichen Richters und Gografen Ludolf Estinghaus und Ankündigung des Gerichtssiegels