Julius Curtius für sich und als Vertreter von Friedrich Curtius und dessen Ehefrau geb. Nohl und Carl August Weber als Vertreter für: 1. die Witwe von Elie Matthieu Matthes, Berta geb. Curtius in Duisburg. 2. die Eheleute Alexander von Asten und Antonie geb. Curtius in Köln. 3. die Eheleute Otto Carstanjen und Emma geb. Curtius in Duisburg. 4. die Eheleute Julius Ohlenschlager und Theodore geb. Curtius in London. legen die Bedingungen für die Übertragung des Grundbesitzes Obsterstraße Nr. 13 fest. Mit Vertrag vom 15.6.1869 hatten die o.g. Erben der Eheleute Friedrich Curtius senior und Theodore geb. Pilgrim mit den Geschwistern Adele, Bertha, Adolph und Dr. Emil von Asten als Miterben, den Grundbesitz auf die Miterben Julius und Friedrich Curtius übertragen. Die Besitzung soll nach dem Tod des längstlebenden der Geschwister Curtius der Stadt Duisburg übertragen werden zur Errichtung einer Wohltätigkeitsanstalt. Es werden Vereinbarungen über die zwischenzeitliche Benutzung und die Modalitäten für die Übertragung auf die Stadt getroffen. Notar: Ernst Wiese, Mülheim. Zeugen: der Brückenwärter Heinrich Topp aus Broich und der Tagelöhner Heinrich Nipken aus Mülheim. Kopie. Hierzu: 1) 1897 Januar, Duisburg / London: Die Geschwister Friedrich Curtius-Nohl und Theodore Ohlenschlager geb. Curtius übertragen der Stadt Duisburg schon zu Lebzeiten die Grundbesitzung Oberstraße Nr. 13 zur Einrichtung einer Wohltätigkeitsanstalt mit dem Namen "Altersheim Curtius-Pilgrim". Die näheren Modalitäten der Verwendung werden geregelt. Original. 2) 1898 März 16.: Geschäftsordnung für die Verwaltung der Stiftung der Eheleute Friedrich Curtius und Theodore geb. Pilgrim.