König Maximilian [I.] überträgt aus Geldnot die Hauptmannschaft, das Burkhstal und das Vitztumhaus bei Segkaw (1) ob Leybnitz (2) sowie das Schloss Lansperg (3), welches das Erzstift Salzburg einst zum Schaden des Königs an König Mathias von Ungarn übergeben hatte und von dem aus Maximilian und seine Länder über viele Jahre hinweg bekriegt worden waren, welches er nun aber aus der Hand der Feinde in seine Gewalt gebracht hat, für 4000 rheinische Gulden, die er für die Bezahlung seiner Dienstleute benötigt, an Bischof Mathias von Seckau (4). Dieser hat das Schloss Landsberg zudem für weitere 2000 Gulden von Hanns von Sawraw (5) abgelöst. König Maximilian behält sich vor, jederzeit Truppen auf eigene Kosten in den verpfändeten Liegenschaften einlagern zu dürfen. Ohne sein Einverständnis soll der Bischof von diesen Schlössern keinen Krieg beginnen, die dort lebenden Leute darf er nicht über die üblichen Zinsen, Dienste und Robot hinaus belasten und dem König keine Rechte und Nutzen entziehen. Der König hat das Recht, die gesamten Liegenschaften für 6000 Gulden jederzeit wieder einzulösen. Schloss Landsberg soll innerhalb der nächsten 14 Tage an den Bischof übergeben werden, die restlichen Liegenschaften bis zum 23. April [St. Georg]. Sollte der Bischof die Liegenschaften durch Gewalt verlieren oder der König die Nutznießung ablösen wollen, hat der König innerhalb von drei Monaten die Ablösesumme zu bezahlen. Empfänger: Seckau, Bischof Mathias von
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König Maximilian [I.] überträgt aus Geldnot die Hauptmannschaft, das Burkhstal und das Vitztumhaus bei Segkaw (1) ob Leybnitz (2) sowie das Schloss Lansperg (3), welches das Erzstift Salzburg einst zum Schaden des Königs an König Mathias von Ungarn übergeben hatte und von dem aus Maximilian und seine Länder über viele Jahre hinweg bekriegt worden waren, welches er nun aber aus der Hand der Feinde in seine Gewalt gebracht hat, für 4000 rheinische Gulden, die er für die Bezahlung seiner Dienstleute benötigt, an Bischof Mathias von Seckau (4). Dieser hat das Schloss Landsberg zudem für weitere 2000 Gulden von Hanns von Sawraw (5) abgelöst. König Maximilian behält sich vor, jederzeit Truppen auf eigene Kosten in den verpfändeten Liegenschaften einlagern zu dürfen. Ohne sein Einverständnis soll der Bischof von diesen Schlössern keinen Krieg beginnen, die dort lebenden Leute darf er nicht über die üblichen Zinsen, Dienste und Robot hinaus belasten und dem König keine Rechte und Nutzen entziehen. Der König hat das Recht, die gesamten Liegenschaften für 6000 Gulden jederzeit wieder einzulösen. Schloss Landsberg soll innerhalb der nächsten 14 Tage an den Bischof übergeben werden, die restlichen Liegenschaften bis zum 23. April [St. Georg]. Sollte der Bischof die Liegenschaften durch Gewalt verlieren oder der König die Nutznießung ablösen wollen, hat der König innerhalb von drei Monaten die Ablösesumme zu bezahlen. Empfänger: Seckau, Bischof Mathias von
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 322/a
HU Salzburg 518a
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1401-1500
1491 Februar 2
Fußnoten:
1) Seggau (Schloss, Gde. Seggauberg, PB Leibnitz, Steiermark, A)
2) Leibnitz (PB Leibnitz, Steiermark, A)
3) Landsberg (Burg, Gde. und PB Deutschlandsberg, Steiermark, A)
4) Saurau (Gde. Frojach, PB Murau, Steiermark, A)
5) Seckau (PB Knittelfeld, Steiermark, A)
1) Seggau (Schloss, Gde. Seggauberg, PB Leibnitz, Steiermark, A)
2) Leibnitz (PB Leibnitz, Steiermark, A)
3) Landsberg (Burg, Gde. und PB Deutschlandsberg, Steiermark, A)
4) Saurau (Gde. Frojach, PB Murau, Steiermark, A)
5) Seckau (PB Knittelfeld, Steiermark, A)
Erzstift Salzburg Urkunden
Urkunden
ger
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Linz
Originaldatierung: Lynntz an unser lieben frawen tag der liechtmess 1491 [...]
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1491
Monat: 2
Tag: 2
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1492 VII 23 = Nr. 330
Ausstellungsort: Linz
Originaldatierung: Lynntz an unser lieben frawen tag der liechtmess 1491 [...]
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1491
Monat: 2
Tag: 2
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1492 VII 23 = Nr. 330
Maximilian I., deutscher König und Kaiser
Saurau: Hans von
Seckau (PB Knittelfeld, Steiermark, A), Bistum: Bischöfe\ Mathias
Seggau (Schloss, Gde. Seggauberg, PB Leibnitz, Steiermark, A): Burgstall
Seggau (Schloss, Gde. Seggauberg, PB Leibnitz, Steiermark, A): Vitztumhaus
Leibnitz (PB Leibnitz, Steiermark, A)
Leibnitz (PB Leibnitz, Steiermark, A): Hauptmannschaft
Landsberg (Schloss, Gde. u. PB Deutschlandsberg, Steiermark, A)
Saurau (Gde. Frojach, PB Murau, Steiermark, A)
Deutsches Reich, Kaiser und Könige: Maximilian I.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:36 MESZ
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