Hans von Kottspiel (Kotspuehel), Sohn Leopolds von Kottspiel, anerkannt, nachdem Kundschaft darüber eingezogen wurde, dass die ihm erblich angefallenen frei Höfe zu Geifertshofen (Giselbrechtzhofen) an das Gericht zu Geifertshofen, das Rudolf Guldin zu Hall besitzt, gehören und die Inhaber der Güter dort Recht sprechen sollen.