Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bewilligt, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, dem Reinfried von Rüdesheim, seinem Amtmann zu Kreuznach, sowie Wilhelm von Randeck und Meinhard von Koppenstein die Suche nach Metallen in der [vorderen] Grafschaft Sponheim. Der Aussteller verspricht, dass die Genannten und ihre Mitgenossen ungeirrt Fundstätten und Bergwerke selbst erschließen und bearbeiten sollen, wobei er sich den Bergzehnt vorbehält. Es folgen Bestimmungen zur Instandhaltung der Bergwerke nach Bergrecht, wobei im Falle der Nichtbeachtung die vorliegende Urkunde ungültig sein soll.