Druckschriften das Kürschnerhandwerk bzw. das Handwerk allgemein betreffend
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E 5/41 Nr. 31
E 5/41 Kürschner
Kürschner
1764 - 1807
Enthält:
1) Mandat der Ausschreibenden Fürsten des Fränkischen Kreises, Bischof Adam Friedrich von Bamberg und Würzburg und Markgraf Friedrich Christian von Brandenburg-Bayreuth, d.d. 10. Okt. 1764, darin Neudruck eines Edikts Kaiser Karls VI. von 1731 betr. diverse Mißbräuche im Handwerk.
2) Mandat betr. Beachtung des Reichsedikts von 1731 über die Beschränkung der Zahl der Gesellen und Lehrjungen, d.d. 1. Dez. 1764.
3) 1) u. 2) zusammen in einem Heft, jedoch mit fehlerhafter Seitenfolge; außen: Das Reichs-Guthachten d. 8. Sept. 1777.
4) Mandat betr. die Rettung ertrunkener, erfrorener, erwürgter, erstickter und vergifteter Personen (auch Selbstmörder) mit Hinweisen zur Ersten Hilfe, d.d. 14. Sep. 1778.
5) Mandat betr. Raufereien der Handwerksburschen, d.d. 14. Aug. 1783.
6) Mandat betr. unerlaubte Zusammenrottung und Aufstände der Gesellen verschiedener Zünfte, d.d. 26. Mär. 1785.
7) Mandat betr. das Verbot des Zechens bei Winkel- und Zapfen-Wirthen sowie des Alkoholschmuggels, d.d. 28. Nov. 1787.
8), 9) u. 10) Fränkischer Kreisschluss betr. Abstellung der Handwerks-Mißbräuche und der daraus entstandenen Unruhen, d.d. 16. Okt. 1799 sowie ein entsprechendes Nürnberger Mandat, d.d. 14. Dez. 1799 [2 Ex.].
11) Bekanntmachung der kgl. bay. Polizeidirektion betr. Meldepflicht wandernder Gesellen, d.d. 18. Nov. 1807.
1) Mandat der Ausschreibenden Fürsten des Fränkischen Kreises, Bischof Adam Friedrich von Bamberg und Würzburg und Markgraf Friedrich Christian von Brandenburg-Bayreuth, d.d. 10. Okt. 1764, darin Neudruck eines Edikts Kaiser Karls VI. von 1731 betr. diverse Mißbräuche im Handwerk.
2) Mandat betr. Beachtung des Reichsedikts von 1731 über die Beschränkung der Zahl der Gesellen und Lehrjungen, d.d. 1. Dez. 1764.
3) 1) u. 2) zusammen in einem Heft, jedoch mit fehlerhafter Seitenfolge; außen: Das Reichs-Guthachten d. 8. Sept. 1777.
4) Mandat betr. die Rettung ertrunkener, erfrorener, erwürgter, erstickter und vergifteter Personen (auch Selbstmörder) mit Hinweisen zur Ersten Hilfe, d.d. 14. Sep. 1778.
5) Mandat betr. Raufereien der Handwerksburschen, d.d. 14. Aug. 1783.
6) Mandat betr. unerlaubte Zusammenrottung und Aufstände der Gesellen verschiedener Zünfte, d.d. 26. Mär. 1785.
7) Mandat betr. das Verbot des Zechens bei Winkel- und Zapfen-Wirthen sowie des Alkoholschmuggels, d.d. 28. Nov. 1787.
8), 9) u. 10) Fränkischer Kreisschluss betr. Abstellung der Handwerks-Mißbräuche und der daraus entstandenen Unruhen, d.d. 16. Okt. 1799 sowie ein entsprechendes Nürnberger Mandat, d.d. 14. Dez. 1799 [2 Ex.].
11) Bekanntmachung der kgl. bay. Polizeidirektion betr. Meldepflicht wandernder Gesellen, d.d. 18. Nov. 1807.
Umfang/Beschreibung: 11 St.
Archivale
Indexbegriff Person: Adam Friedrich (Bischof zu Bamberg und Würzburg)
Indexbegriff Person: Friedrich Chr
Indexbegriff Person: Friedrich Christian (Markgraf zu Brandenburg-Bayreuth)
Indexbegriff Person: Karl VI. (Kaiser)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Druckschriften
Indexbegriff Person: Friedrich Chr
Indexbegriff Person: Friedrich Christian (Markgraf zu Brandenburg-Bayreuth)
Indexbegriff Person: Karl VI. (Kaiser)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Druckschriften
Fränkischer Reichskreis
Kürschner
Kürschnerhandwerk
Druckschriften
Kreisausschreibamt
Mißbräuche, Handwerk
Reichsgutachten
Erste Hilfe
Ertrunkene
Erfrorene
Erwürgte
Erstickte
Vergiftung
Selbstmord
Suizid
Hilfe, Erste
Rettung
Kreisschluss, Fränkischer
Gesellen, auswärtige
Polizeidirektion, kgl.bay.
Winkelwirte
Zapfenwirte
Mandat
Edikt
Reichsedikt
Gesellen
Lehrjungen
Raufereien
Zusammenrottung
Aufstände
Alkoholschmuggel
Schmuggel
Handwerksmissbräuche
Unruhen
Meldepflicht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 12:59 MESZ