Papst Pius II. bestätigt die Sülzkonkordie von 1457 August 1, deren Text teilweise zitiert wird, und beauftragt die Bischöfe von Lübeck, Minden und Havelberg, auf Bitten der Konkordanten diese Urkunde bekannt zu machen, ihre Befolgung durchzusetzen und Zuwiderhandlungen zu bestrafen. Entgegenstehende Urkunden seiner Vorgänger hebt Pius II. auf.

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