Thomas Meschimoser von Reute bei Fronhofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Brisca Sorg auf Lebenszeit ein Gütlein in Reute bei Fronhofen verliehen hat, das sein Schwiegervater Hans Sorg innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume nur mit Zustimmung des Abtes gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Im Herbst müssen auf Anforderung gegen übliche Entlohnung Fuhrdienste mit der Meni an den (Boden-)See zum Transport von Wein durchgeführt werden bzw. an die Weiher und andere Orte zum Transport von Fischen, Kalk, Steinen u.a.m. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn die Beliehenen sich mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, bei Eingehen einer Ungenossamenehe und im Todesfall, ebenso bei Nichtbezahlung des Ehrschatzes von 50 fl, wovon 10 fl bei Aufrichtung der Lehenschaft und der Rest in Jahresraten von 10 fl zu Martini entrichtet werden müssen. Der Hof muß beim Heimfall mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden ohne Rücksicht darauf, ob die Beliehenen Dritteil, Heu- und Strohrichte vorgefunden haben oder nicht. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner