Abt L. und der gesamte Convent in Marienfeld wollen, dass das Haus das sie in Herford, gelegen "in Indagine" von den Beghinen gekauft haben, mit allen Insassen und Hausstand der Jurisdiction der Äbtissin von Herford unterworfen bleiben soll und dass die Rente von 8 Denaren, ferner "Herwede oder Gerade" in niederen Fällen auch "Weregelt" von den Dienstleuten gezahlt werden soll.