Sebastian Carlin und Hans Doll, Schultheißen zu Ober- und Niederlustadt, und die Gerichtsschöffen daselbst beurkunden, dass Augustin Schopf von Niederlustadt 1/2 Gulden Gült um 10 Gulden an die Frühmesse des Katharinen-Altars zu Niederhochstadt verkauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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