Testament des Mathias Christoph Anton von Nehem (Neheim) und der Agatha Juliana von Nehen, geborene zu Brencken, vom 6. Juli 1720, in welchem sie die Pfarrkirche zu Melle als Ort ihrer Beerdigung wählen und ihr 200 Reichstaler und das Haus Sundermühle zusprechen. Sie verfügen Geldbeträge an die Kirche und an den Schulmeister zu Melle sowie an das Gasthaus Melle für die Durchführung und Beiwohnung der jährlichen Seelenmessen. Sie mahnen ihre Kinder an, weiter den römisch-katholischen Glauben zu tragen und schließen jene von der Erbfolge aus, die davon abfallen und auch keine ihre Kinder nicht römisch-katholisch erziehen. Ihrem Sohn Sigismund Franz Arnold Wolfgang sprechen sie die Münsterischen Pfründe oder eine Geldzahlung zu, ebenfalls ihrer Tochter Josi Christine Dorothee Barbara Franziska, Stiftsfräulein zu Freckenhorst. Als Haupterben wird ihr Sohn Christian Dominik Friedrich Wilhelm Theodor von Neheim eingesetzt. Sollte dieser ohne Erben sterben oder nicht mehr dem römisch-katholischen Glauben anhängen, tritt Sigismund Franz Arnold Wolfgang in die Erbfolge. Es folgen Ausführungen über Zahlungen an etwaige Kinder aus zweiter Ehe. Mathias Christoph Anton spricht seiner Frau bei Witwenstand Wohnung in Osnabrück, jährliche Zahlung von 1.000 Reichstaler und das zu, was sie in die Ehe eingebracht hat. Als Vormünder werden Hermann Dietrich und Otto Heinrich Ferdinand Ludwig von Neheim, Kapitular in Osnabrück sowie Bernhard Heinrich Heerde ernannt. Siegelankündigung der Aussteller. Es folgen Erklärungen vom 6. Juli 1720 über die Abfassung des Testaments durch einen Notar und Gerichtsschreiber von Ernst August II. von Braunschweig-Lüneburg, Bischof von Osnabrück, der auf das Begehren der Eheleute auf ihren Adelssitz kam, um das Testament aufzunehmen, sowie über die Unverletztheit des Testaments bei seiner Präsentation. Es folgt eine Erklärung vom 19. Nove,ber 1725 über die Präsentation und Eröffnung des Testaments

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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