Hans Metzger, Zimmermann und Bürger zu Ulm, der vor Jahren von Propst und Konvent des Chorherrenstifts St. Michael zu den Wengen ein nach Anstößern näher bezeichnetes Haus mit Garten, Hofreite und weiterem Zubehör in des Gremlingers Gässlein in Ulm als erbliches Zinslehen empfangen, der Lehensherrschaft aber darum keinen Zinsbrief ausgestellt hat, beurkundet hiermit nachträglich gen. Sachverhalt bzw. den von neuem erfolgten Belehnungsakt. Die in Rede stehende Liegenschaft zinst dem Ulmer Spital jährlich 3 sh 2 h und ein Weihnachtshuhn, dem Wengenstift 2 fl rh und 1/2 Ort sowie 10 h örtlicher Währung, zahlbar jährlich jeweils an St. Johann zur Sonnenwende und an Weihnachten. Der Aussteller verspricht pflegliche Behandlung des Lehengutes, pünktliche und vollständige Zinsentrichtung und Gewährleistung des Vertragsverhältnisses gegen alle denkbaren Anfechtungen oder Forderungen.