Michel Botzheim reversiert gegen Kurfürst Philipp von der Pfalz über eine Korngülte von 34 Viertel im Stab zu Gengenbach und den Gerichten von Griesheim und Achern, die als Lehen des Erkenbold von Ortenberg jeweils hälftig an die Pfalz und an Bischof Albrecht von Straßburg heimgefallen war. Nachdem Michel die Straßburger Hälfte bereits verliehen bekommen hat, erhält er nun auch für geleistete und zu leistende Dienste die zweite Hälfte als Mannlehen auf Lebtag unter Betonung des Heimfalls nach seinem Tod von Kurfürst Philipp verliehen.