Hermann von Hersel und seiner Ehefrau Katharina von Karden sind von Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, als Erbkauf verkauft worden sein Haus und Gut zu Müden mit Acker, Wiesen, Zins und Mühlenpacht der Mühle auf der Lütz. Diese Güter hatten sie schon vorher pfandweise für 700 rheinische Gulden innegehabt und sie waren nach dem Tod Walrams von Hersdorf (Herstorff) an sie gekommen. Die Aussteller geben dem Grafen für sich und seine Erben oder dem Inhaber der Urkunde das Recht, die Güter zu einem beliebigen Zeitpunkt zurückzukaufen. Dafür sollen dann 600 gute rheinische Gulden, vier kölnische Mark auf den Gulden gerechnet, guter harter Münze, wie sie zu Köln gängig ist, gezahlt werden. Nach dem Tod der Aussteller sollen an die Erben für die Auslösung nur mehr 400 Gulden, 24 kölnische Weißpfennig auf den Gulden gerechnet, gezahlt werden. Sr.: Beide Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh. - Rv.