Markungsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Unterschneidheim und Sechtenhausen wegen des auf der gemeinsamen Grenze liegenden sog. Unteren Hardgrabens, Forderung eines Augenscheins durch das Hospitalamt der Reichsstadt Nördlingen und hieraus sich ergebende Differenzen zwischen dem Vogteiamt Schneidheim und dem fürstlich oettingen-spielbergschen Oberamt Oettingen wegen der von letzterem beanspruchten ausschließlichen Jurisdiktion RSig.: Kasten 12 Fach 4 Fasz. 62 ASig.: Rep. Q 5,2; B 333 Bü 7 NB! An und von Bayern extradiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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