Werden.-Erwin Gaddem zum Alten-Hardenberg bekundet, daß Abt Ferdinand-nachdem der Aussteller mit Zustimmung des Abts von Christoph Berning, beider Rechte Doktor, Kanoniker und Bursar an St. Mauritz vor Münster in Westfalen, das Lehengut Alt-Hardenberg im Gericht Homberg, Kirchspiel Velbert, Honschaft Crewinckel erworben hatte-seinen Sohn Ludger aus erster Ehe mit diesem Gut belehnt hat, ausgenommen die Jagdgerechtigkeit, auf die der Aussteller in einem besonderen Revers für sich und seine Erben verzichtet hatte. Den Lehnseid leistete Ludger Gaddem. Zeugen: Johann Römmerscheid und Jorgen Binen, Dienstmannen. - Or., Unterschriften Erwins, Ludgers und des Schreibers und Subsekretärs Johann Keller