Rudolf [II.], Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen-[Wittenberg], beurkunden, dass sie sich mit dem Bischof Johann [I.] und dem Domkapitel zu Meißen über die Modalitäten zur Beilegung der Auseinandersetzungen um die vom Bistum beanspruchten Rechte zum Laiensend (leyensend) in den herzöglichen Städten und Festen Herzberg (Hirzberg), Prettin, (Prittin), Trebitz (Trebaz), Klöden (Cloden), Pretzsch (Pretaz) und Schmiedeberg (Smedeberg) sowie in allen zum Bistum Meißen gehörigen Orten der Herzöge geeinigt haben. Innerhalb eines Jahres soll zunächst Erzbischof Otto von Magdeburg und dann Bischof Friedrich [II.] von Merseburg um Vermittlung gebeten werden. Falls die Beilegung der Streitigkeiten innerhalb eines Jahres nicht gelingt, soll binnen sechs Wochen das Gericht bei der Römischen Kurie angerufen werden. Es werden Bestimmungen zur Art und Weise der Streitbeilegung, u.a. zur Aufhebung der beiderseits verhängten geistlichen und weltlichen Banne und der durch die Herzöge beim Kaiser erwirkten Maßnahmen gegen das Bistum getroffen. - Siegel der Aussteller und der Zeugen angekündigt.-Der Urkunde liegt das auf Papier geschriebene Konzept bei. Die vier ehemals darunter aufgedrückten Siegel sind abgefallen und fehlen.