Michel Mayer gen. Nadler aus Trochtelfingen, zu Wolfach 7 Wochen und zu Grafeneck 6 Wochen gef., weil er im Zwiefalter Forst verbotenes Waidwerk getrieben hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 20 fl LW sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten - zahlbar dem Zwiefalter Forstmeister in Raten von je4 fl 12 Batzen jeweils auf Fastnacht (Di n. So Estomihi) -sich künftig jeglichen Wildfrevels zu enthalten, und schwört U.