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Vormundschaftsklage namens Elisabeth Henrichman verehelichter Barlow
Enthält: Johan Barlow junior ist mit der 17jährigen Elisabeth Henrichman (Hindrichman) verheiratet. Er verklagt 1632 die Vormünder seiner Frau, Gerd Schaepman und Henrich Schweck auf Auszahlung ihres Vermögens. Die Frau war die Tochter erster Ehe des verstorbenen Everhard Hinrichman. Die Vormünder wenden ein, dass Barlow und seine Frau sich ohne ihre Zustimmung verheiratet und daher das Vermögen gemäß der Münsterschen Polizeiordnung verwirkt hätten. Barlow weist durch Zeugen nach, dass seine Frau die Zustimmung ihres Vaters und ihrer Tante Elisabeth Marquarding, Witwe des Wilhelm Daldrupf, gehabt habe. Darauf verfügt der Rat die Auszahlung des Vermögens. Erwähnt werden: Notar Jakob Dorsten am Markt; M. Johan Beitelman; Henrich Rorupf; Ritterschaftssyndikus Lic. Johan Morrien auf der Ludgeristraße; Georg Loisman; Notar Nikolaus Brockhoff; Vikar Rudolf Wettendorpf auf der Lütkenstegge; Goldschmied Paul Schow; Johan Sterneman.