Auffallende, von der Cent zu Möckmühl verhandelte Hexenprozesse, nach welchen aalein in den Jahren 1655, 56 von 5 unter Hexereiverdacht stehenden Frauen: 1. Hans Michael Eittelweins Eheweib, 2. Hans Teutschen Weib und 3. Maria Schweizerin, verbrannt, 4. Kilian Kaisers Weib und 5. Martha Kaiserspergerin, vergeblich gefoltert worden. Ferner stirbt Hans Kaspar Kaisersperger unter der Folter. Das Centgericht wird wegen Abweichung von den eingeholten rechtlichen Gutachten, sowie wegen eigenmächtiger Verschärfung der Tortur zur Verantwortung gezogen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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