Die Gemeiner und Ganerben zu Schüpf verschreiben dem Erzbischof Adolf von Mainz und dessen Nachfolgern eine ewige Öffnung im Schloss Schüpf, das vom Stift Mainz zu Lehen rührt, und verpflichten sich, den Burgfrieden daselbst zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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