Jörg Gerst von Gruorn, wegen unerlaubten Fischens während des Bauernkriegs zur Bezahlung von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu entrichten, schwört U. und verspricht eidlich, ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt Crista Auberlin von Gruorn als Bürgen, der für die Bezahlung der Geldstrafe haftet und sich verpflichtet, bei Übertretung dieser Verschreibung unverzüglich weitere 10 fl zu begleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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