Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt als Erztruchsess und Kurfürst dem Grafen Hugo zu Montfort und Rothenfels auf dessen Bitte hin, dass Kaiser Friedrich III. diesem urkundlich zu Graz am 6.5.1471 das Schloss Rothenfels mit summarisch aufgelistetem Zugehör verliehen hat, weiter dem Grafen gestattet hat, ein Landgericht zu errichten, und die Herrschaft Rothenfels zur Grafschaft erhoben hat.