Kreisverwaltung Bitterfeld (Bestand)
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K 13 Bitterfeld (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.01. Inneres
(1900) 1944 - 1956
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Bitterfeld entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Bitterfeld im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Die räumliche Kompetenz der Kreisverwaltung Bitterfeld (Sitz Bitterfeld) erstreckte sich in der Zeit von 1945 bis 1950 über 75 Gemeinden.
Während sich im Zuge der Verwaltungsentwicklung die Kompetenz, der innere Aufbau und die personelle Besetzung der Kreisverwaltung änderte, wurden die Kreisgrenzen zunächst beibehalten. Grundlegende Veränderungen traten erst 1950 ein. Einige Gemeinden aus dem Landkreis Dessau-Köthen und eine Gemeinde aus dem Landkreis Delitzsch wurden dem Landkreis Bitterfeld zugeordnet. Gleichzeitig erfolgten Ausgliederungen von Gemeinden in den Saalkreis. Die erste Kreisgrenzenänderung wurde auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 durchgeführt. Nach der geografischen Lage grenzt der Landkreis im Nordwesten an den Kreis Köthen, Nordosten an den Kreis Wittenberg, im Südosten an den Kreis Torgau, im Süden an den Kreis Delitzsch und im Südwesten an den Saalkreis.
Mit der Verwaltungsreform in der DDR nach dem Gesetz vom 25. Juli 1952 und der Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg wurde die Kreiseinteilung erneut umgestaltet. Einige Gemeinden des Landkreises Bitterfeld wurden dem Bezirk Leipzig zugeordnet.
Bestandsinformationen: Das bei der Kreisverwaltung Bitterfeld entstandene Schriftgut aus der Zeit von 1945 bis 1952 wurde in den Jahren 1966 und 1968 durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg vom Kreisarchiv Bitterfeld übernommen. Im Jahre 1970 erfolgte die Neuverzeichnung des Bestandes. Besonders ausführlich wurden die Bände verzeichnet, die Aufschluss über wichtige Ereignisse, wie z. B. Bodenreform geben sowie die Kreistagsprotokolle.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 200 Verzeichnungseinheiten und umfasst 4, 10 lfm aus dem Zeitraum 1944 - 1956.
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Bitterfeld entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Bitterfeld im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Die räumliche Kompetenz der Kreisverwaltung Bitterfeld (Sitz Bitterfeld) erstreckte sich in der Zeit von 1945 bis 1950 über 75 Gemeinden.
Während sich im Zuge der Verwaltungsentwicklung die Kompetenz, der innere Aufbau und die personelle Besetzung der Kreisverwaltung änderte, wurden die Kreisgrenzen zunächst beibehalten. Grundlegende Veränderungen traten erst 1950 ein. Einige Gemeinden aus dem Landkreis Dessau-Köthen und eine Gemeinde aus dem Landkreis Delitzsch wurden dem Landkreis Bitterfeld zugeordnet. Gleichzeitig erfolgten Ausgliederungen von Gemeinden in den Saalkreis. Die erste Kreisgrenzenänderung wurde auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 durchgeführt. Nach der geografischen Lage grenzt der Landkreis im Nordwesten an den Kreis Köthen, Nordosten an den Kreis Wittenberg, im Südosten an den Kreis Torgau, im Süden an den Kreis Delitzsch und im Südwesten an den Saalkreis.
Mit der Verwaltungsreform in der DDR nach dem Gesetz vom 25. Juli 1952 und der Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg wurde die Kreiseinteilung erneut umgestaltet. Einige Gemeinden des Landkreises Bitterfeld wurden dem Bezirk Leipzig zugeordnet.
Bestandsinformationen: Das bei der Kreisverwaltung Bitterfeld entstandene Schriftgut aus der Zeit von 1945 bis 1952 wurde in den Jahren 1966 und 1968 durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg vom Kreisarchiv Bitterfeld übernommen. Im Jahre 1970 erfolgte die Neuverzeichnung des Bestandes. Besonders ausführlich wurden die Bände verzeichnet, die Aufschluss über wichtige Ereignisse, wie z. B. Bodenreform geben sowie die Kreistagsprotokolle.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 200 Verzeichnungseinheiten und umfasst 4, 10 lfm aus dem Zeitraum 1944 - 1956.
Laufmeter: 4.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ