Jakob Löw ("Lew") von Altsteußlingen ("Altensteißlingen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] zu Söflingen [Stadt Ulm], Hauptmann und Oberforstmeister in Ravenstein [Ruine bei Steinenkirch Gde. Böhmenkirch/Lkr. Göppingen], verleiht Bartholomäus Kreß von Steinenfeld ("Stainenfeld") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] seine Ziegelhütte in Steinenfeld und ein Lehen genannt das Hintere Steinholz zu Erbrecht. Die Güter hatte zuvor dessen inzwischen verstorbener Vater Johann Kreß bewirtschaftet und noch zu Lebzeiten seinem Sohn übergeben. Der Beständner ist verpflichtet, die Ziegelhütte und insbesondere den Ziegelofen in gutem Zustand zu halten. Auf den zu der Ziegelhütte gehörenden Äckern darf er nach Belieben für seine Arbeit Lehm graben. Von der Hütte hat er jährlich 3 Pfund Heller und 2 Hühner, von dem Lehen 16 Schilling Heller zu entrichten. Benötigt Jakob Löw für Baumaßnahmen Steine, Ziegel oder Kalk, dann soll ihm der Beständer das Hundert Ziegel oder Steine und den Scheffel Kalk um einen Schilling billiger als üblich überlassen. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Ziegelhütte und dem Lehen mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern. Bei einem Besitzerwechsel stehen dieser von der Ziegelhütte jeweils 2 rheinische Gulden und von dem Lehen 1 rheinischer Gulden als Weglöse bzw. Auffahrtgeld zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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