Ritter Henning von Putbus der Jüngere urkundet, dass er von Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg den Hof und das Land Giddesöre auf Falster für 600 Mark lübscher Witten zum Pfand erhalten hat, gelobt dasselbe gegen Olaf II., König von Dänemark, zu verteidigen, kann er sich nicht verteidigen, will er die Pfandschaft kündigen, und der Herzog soll sie in zwei Monaten einlösen. kann dieser es nicht und wird die Pfandschaft vom König genommen, so geht er der 600 Mark verlustig, soll aber deshalb nicht beschuldigt werden. Er gelobt dies dem Wasmut Schack, Vicke von Hitzacker, Ritter, Bentemann Zabel, Henneke Schack und Friedrich Wanzenberg. d.d. Ghezor drutteynhundert jar dar na in deme acht unde seventighesten jare des donredaghes na alle ghodes hilgen daghe.
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Ritter Henning von Putbus der Jüngere urkundet, dass er von Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg den Hof und das Land Giddesöre auf Falster für 600 Mark lübscher Witten zum Pfand erhalten hat, gelobt dasselbe gegen Olaf II., König von Dänemark, zu verteidigen, kann er sich nicht verteidigen, will er die Pfandschaft kündigen, und der Herzog soll sie in zwei Monaten einlösen. kann dieser es nicht und wird die Pfandschaft vom König genommen, so geht er der 600 Mark verlustig, soll aber deshalb nicht beschuldigt werden. Er gelobt dies dem Wasmut Schack, Vicke von Hitzacker, Ritter, Bentemann Zabel, Henneke Schack und Friedrich Wanzenberg. d.d. Ghezor drutteynhundert jar dar na in deme acht unde seventighesten jare des donredaghes na alle ghodes hilgen daghe.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 150
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1378
Enthält: Ausfertigung, Pergament, das Siegel fehlt
Verzeichnung
1378 November 4 Ghezor
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:04 MEZ