Papst Pius VI. bestimmt auf Bitten des dem päpstlichen Stuhl unmittelbar untergebenen und von der Jurisdiktion des Ordinarius befreiten Marien- und Krönungsstifts zu Aachen (welches außer dem Propst, Dechanten und Kantor oder Chorbischof aus 32 Kanonikern ritterlichen Standes oder akademischen Grades, und zwar 24 Kapitularen (worunter der zeitige römische König und Kaiser) und 8 Domicallaren sowie 2 Vikaren des Kaisers gebildet ist) in Rücksicht auf das Privilegium Papst Gregors V. vom Jahr 997, wonach die ersten 7 Priester zweier 24 Kapitularen im Chor und bei Prozessionen Gewänder und Talare von Scharlach und Purpur zu tragen berechtigt seien, und nachdem sämtliche Kapitularen in den letzten Jahrhunderten in Folge der durch Kriegsstürme und Brände herbeigeführten Verluste des Stifts sich nur einfacher schwarzer Talare bedient, zur Herstellung eines würdigen äußerlichen Auftretens der Stiftsgeistlichkeit, daß hinfort Propst, Dechant, Kantor und Kapitularkanoniker, Domicallare und die 2 Vikare sich bei Messen und beim Chordienst, kirchlichen Versammlungen und allen öffentlichen Aufzügen violetter Talare bedienen sollen, und zwar die Dignitarien und die 7 ersten Priesterkanoniker solcher mit roten Zierraten (globilis, ocellis und aspectibus) und roten Überwürfen, mit Hermelin verbrämt (aleuntia beffa) über den Schulter, die 7 Pastorkanoniker ebenfalls mit roten Überwürfen, aber ohne Zierrat, die übrigen Kanoniker einfach violett mit weißen Überwürfen. Datum Rome apud s. Petrum, anno incarnationis dominice Millesimo septingentesimo septuagesimo octavo, sexto Kal. Julii, pontificatus nostri anno quarto.